Feldhilfe:
Aufstellung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG
(ggf. auf gesondertem Blatt der Steuererklärung beifügen)
Wenn du Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG erzielt hast, wähle hier bitte "ja" aus.
Spezial-Investmentfonds sind Investmentfonds, die nicht für die Kapitalmarktöffentlichkeit konzipiert werden, sondern für spezielle institutionelle Anleger oder Anlegergruppen aufgelegt werden.
Die Besteuerungsgrundlagen gegenüber Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern sind gesondert und einheitlich festzustellen. Hierzu ist bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds die Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger verpflichtet nach Ablauf des Geschäftsjahres eine entsprechende Erklärung anzufertigen.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.