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Feldhilfe: Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug

Wähle "ja" aus, wenn es sich bei dem erfassten Fahrzeug um ein reines Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybrid) handelt.

Dies ist der Fall, wenn:

  • das Fahrzeug ausschließlich elektrisch angetrieben wird (kein Verbrennungsmotor) oder
  • das Fahrzeug über einen Elektro- und einen Verbrennungsmotor verfügt und
  • die Batterie extern aufgeladen werden kann (z. B. an einer Steckdose oder Ladesäule).

Hinweis: Maßgeblich sind die technischen Fahrzeugdaten laut Kaufvertrag oder Zulassungsbescheinigung.

Auswirkungen auf die Abschreibung (AfA)

Für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge im Betriebsvermögen gilt eine begünstigte AfA. Die Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre (lineare Abschreibung mit 16,67 % jährlich), beginnend monatsgenau ab dem Anschaffungsmonat.

Zusätzlich ist – bei erfüllten Voraussetzungen – eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG von bis zu 40 % der Anschaffungskosten möglich (z. B. bei nahezu ausschließlicher betrieblicher Nutzung).

Wähle "nein", wenn es sich um ein Benzin- oder Dieselfahrzeug oder einen Mild-Hybrid bzw. Vollhybrid ohne externe Lademöglichkeit handelt. Für diese Fahrzeuge gelten die allgemeinen AfA-Regelungen für Pkw im Betriebsvermögen.

Beispiel:

  • Mazda 3 Benzin → nein
  • Mazda 3 Plug-in-Hybrid → ja
  • Reines Elektroauto → ja