Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Gib den Teil der Wohnfläche an, den du selbst zu Wohnzwecken nutzt oder steuerlich begünstigt unentgeltlich überlassen hast.

Nicht einzutragen sind vermietete oder ausschließlich beruflich bzw. betrieblich genutzte Flächen.

Beispiel: Von einem Zweifamilienhaus mit insgesamt 200 m² bewohnst du eine Wohnung mit 100 m² selbst. Trage hier 100 m² ein. Bei Maßnahmen am gesamten Gebäude sind dann in der Regel 50 % der Kosten begünstigt.

Eine unentgeltlich überlassene Wohnung ist insbesondere begünstigt, wenn sie einem Kind überlassen wird, für das Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.