Feldhilfe:
davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen
Gib hier an, welchen Anteil an der Wohnfläche du zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt oder unentgeltlich an andere Personen überlassen hast. Dies ist eine Voraussetzung, um von der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG profitieren zu können.
Beispiel: Du besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten mit je 110 qm Wohnfläche. Eine Wohnung bewohnst du selbst. In diesem Fall gibst du als Gesamtwohnfläche 440 qm an und als selbstgenutzte Wohnfläche 110 qm. Von den Aufwendungen für die energetische Sanierung können in diesem Beispiel dann 25 % steuerlich geltend gemacht werden.