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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe:

Du hast steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erzielt.

Obwohl diese Einkünfte steuerfrei sind, unterliegen sie in der Regel dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Anlage AUS angegeben werden. Das bedeutet, dass Dein Finanzamt diese Einkünfte berücksichtigt, wenn es den Steuersatz für Dein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Bitte gib auf den folgenden Seiten die Einkünfte, ihre Quelle und die Einkunftsart an.

Bei den Einkünften handelt es sich nicht um ausländische Lohneinkünfte oder Kapitaleinkünfte.

Wir bitten um Verständnis, dass unser Kundenservice keine Fragen zu einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantworten kann. Bei individuellen Fragen wende Dich bitte an einen Steuerberater.

Hier kannst Du Dich über die von Deutschland abgeschlossenen DBA informieren: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich