Feldhilfe:
Kürzung wegen kostenloser Verpflegung
Wenn du kostenlose Mahlzeiten erhalten hast – entweder direkt vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Dritte) – muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden.
Beispiel 1: Du nimmst an einem Seminar teil, das vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Tagungspauschale enthält ein Mittagessen.
Beispiel 2: Du bist auf Dienstreise, und das Frühstück ist im Hotelpreis enthalten.
Kürzungsbeträge richten sich nach der Art der Mahlzeit:
- Frühstück: 20 %
- Mittagessen: 40 %
- Abendessen: 40 %
Diese Prozentsätze gelten immer bezogen auf die Verpflegungspauschale für 24 Stunden.
Für Deutschland beträgt der volle Tagespauschbetrag 28 Euro. Daraus ergeben sich folgende Kürzungsbeträge:
- Frühstück: 5,60 Euro
- Mittagessen: 11,20 Euro
- Abendessen: 11,20 Euro