Feldhilfe:
Möchtest du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für <%0500107%> erfassen?
Wähle "ja", wenn du im Jahr 2025 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung getragen hast.
Beiträge zur Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) können als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, wenn du diese gezahlt hast.
Voraussetzungen:
- Kein Doppelanspruch: Wenn du Beiträge abziehst, kann das Kind diese nicht auch abziehen. Sollte das Kind eine eigene Steuererklärung abgeben, muss es die Beiträge dort als "0" angeben.
- Identifikationsnummer: Gib die (inländische) Identifikationsnummer des Kindes an, um den Abzug der Basisversicherungsbeiträge zu ermöglichen.
- Ausländische Versicherungen: Beiträge an ausländische Kranken- oder Pflegeversicherungen müssen ebenfalls angegeben und nachgewiesen werden.
Beispiel: Wenn du 1.500 Euro für das Kind zu Basiskrankenversicherung und weitere 500 Euro für zusätzliche Absicherung gezahlt hast, kannst du diese Beträge entsprechend abziehen.