Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?
Du kannst Deine Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt waren. Als Werbungskosten absetzbare Kommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr Deines Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.
Hast Du in Deinem Arbeitszimmer einen zweiten Telefonanschluss, den Du ausschließlich beruflich nutzt (mindestens 90 Prozent berufliche Nutzung), dann kannst Du diese Kosten in voller Höhe geltend machen. Dies gilt jedoch nicht bei der Nutzung einer beruflichen Zweitnummer beim gleichen ISDN-Telefonanschluss.
Hier musst Du Deinen beruflichen Kostenanteil gesondert ausweisen. Kannst Du Deine beruflichen Kosten nicht pauschal abrechnen, ist auch ein Einzelnachweis von Telefonaten, Faxen und Internetnutzung möglich. Dazu ist eine Aufzeichnung des beruflichen Anteils für einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Monaten ausreichend.
Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?
Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?
Als Kommunikationskosten kannst du den beruflichen Anteil der Grundgebühr Deines Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.
Außerdem kannst du auch die Mietkosten bzw. den Kaufpreis für beruflich genutzte Telefonanlagen und sonstige Telekommunikationsgeräte in der Steuererklärung angeben. Des Weiteren sind absetzbar:
- anteilige Anschlusskosten
- Bereitstellungentgelte
- berufsbedingte Reparaturkosten
Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?