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Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?

Du kannst Deine Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt waren. Als Werbungskosten absetzbare Kommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr Deines Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.

Hast Du in Deinem Arbeitszimmer einen zweiten Telefonanschluss, den Du ausschließlich beruflich nutzt (mindestens 90 Prozent berufliche Nutzung), dann kannst Du diese Kosten in voller Höhe geltend machen. Dies gilt jedoch nicht bei der Nutzung einer beruflichen Zweitnummer beim gleichen ISDN-Telefonanschluss.

Hier musst Du Deinen beruflichen Kostenanteil gesondert ausweisen. Kannst Du Deine beruflichen Kosten nicht pauschal abrechnen, ist auch ein Einzelnachweis von Telefonaten, Faxen und Internetnutzung möglich. Dazu ist eine Aufzeichnung des beruflichen Anteils für einen Zeitraum von drei zusammenhängenden Monaten ausreichend.

Wann kann ich Kommunikationskosten absetzen?



Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?

Als Kommunikationskosten kannst du den beruflichen Anteil der Grundgebühr Deines Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.

Außerdem kannst du auch die Mietkosten bzw. den Kaufpreis für beruflich genutzte Telefonanlagen und sonstige Telekommunikationsgeräte in der Steuererklärung angeben. Des Weiteren sind absetzbar:

  • anteilige Anschlusskosten
  • Bereitstellungentgelte
  • berufsbedingte Reparaturkosten

Welche Kommunikationskosten kann ich absetzen?

Feldhilfen

Bezeichnung (z.B. Anbieter, Vertrags- oder Rufnummer)

Trage hier eine eindeutige Bezeichnung ein, die den Vertrag oder Anbieter beschreibt, beispielsweise den Namen des Anbieters, die Vertragsnummer oder die genutzte Rufnummer.

Höhe der Kosten

Gib die Gesamtkosten für Telefon und Internet an, die dir im Steuerjahr 2025 entstanden sind. Dazu zählen sowohl Grundgebühren als auch variable Kosten wie Gesprächsgebühren oder Datenvolumen.

Beruflicher Anteil (pauschal 20%)

Dieser Wert wird automatisch berechnet und in der Steuerberechnung berücksichtigt, sofern du keinen individuellen Betrag angibst, den du stattdessen geltend machen willst.

Der pauschale Abzugsbetrag ist auf maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr begrenzt.

Möchtest Du statt der Pauschale von 20 % einen individuellen Betrag geltend machen?

Wähle "ja", wenn Dein beruflicher Anteil an den Kosten höher ist als die Pauschale.

Beachte, dass in diesem Fall eine detaillierte Aufstellung und entsprechende Nachweise erforderlich sind, um den höheren Betrag geltend zu machen.

Beruflicher Anteil (lt. separater Aufstellung)

Gib hier den tatsächlichen beruflichen Nutzungsanteil an, den du zuvor berechnet hast. Erfasse hierfür den beruflichen und privaten Anteil deiner Telefon- und Internetnutzung in einer separaten Aufstellung, beispielsweise durch:

  • Einzelverbindungsnachweise: Notiere die beruflich geführten Gespräche und deren Dauer.
  • Internetnutzungstagebuch: Dokumentiere über einen repräsentativen Zeitraum (z. B. drei Monate), wie häufig und wofür du das Internet beruflich nutzt.
  • Prozentuale Schätzung: Falls eine genaue Erfassung nicht möglich ist, kannst du eine gut begründete Schätzung vornehmen (z. B. „ca. 60 % beruflich“).

Wichtig: Diese Aufstellung sollte möglichst konkret sein und durch Rechnungen, Einzelverbindungsnachweise oder eine schriftliche Nutzungserklärung ergänzt werden, um die Angaben nachvollziehbar zu machen.

Hat dein Arbeitgeber Telefon- oder Internetkosten steuerfrei erstattet?

Wähle "ja", falls Dein Arbeitgeber einen Teil oder die gesamten beruflichen Kosten steuerfrei erstattet hat.

Steuerfreie Erstattungen

Füge hier den Betrag ein, den du im Steuerjahr 2025 als steuerfreie Erstattung für Telefon- und Internetkosten von deinem Arbeitgeber erhalten hast.

Dieser Betrag mindert die abzugsfähigen Kosten.

Internet und Telefon

Hier wird der endgültige Betrag angezeigt, der nach Abzug der steuerfreien Erstattungen und unter Berücksichtigung des beruflichen Anteils als abzugsfähig gilt.

Dieser Wert wird automatisch berechnet und benötigt keine weitere Eingabe.