Wie sind Renovierungskosten nach dem Erwerb eines Hauses zu beurteilen?
Was sind Renovierungskosten nach dem Immobilienkauf?
Nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung werden häufig umfangreiche Renovierungen oder Modernisierungen durchgeführt. Diese Kosten sind in der Regel als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, die Immobilie wird vermietet.
Die 15 %-Grenze – das musst du wissen
Achtung: Übersteigen die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % der Gebäudekosten, gelten sie steuerlich nicht mehr als sofort abziehbare Werbungskosten. Stattdessen werden sie zu den Anschaffungskosten gerechnet und dürfen nur über die Abschreibung (AfA) mit 2 % pro Jahr geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Was zählt zur 15 %-Grenze – und was nicht?
Nicht in die 15 %-Grenze einbezogen werden:
- Schönheitsreparaturen, wie Maler- und Tapezierarbeiten (sofern sie isoliert durchgeführt werden)
- Kosten, die das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen (gehören direkt zu den Anschaffungskosten)
- Herstellungskosten, also z. B. Anbauten oder grundlegende Verbesserungen am Gebäude
Ausnahme: Schönheitsreparaturen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind Schönheitsreparaturen doch einzubeziehen, wenn sie zeitlich, räumlich und sachlich mit anderen Sanierungsmaßnahmen verbunden sind. Wird dadurch die 15 %-Grenze überschritten, zählen auch diese Reparaturen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten – und dürfen nur abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 14.6.2016, IX R 22/15).
Praktischer Tipp
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden:
- Achte darauf, dass die Gesamtkosten in den ersten 3 Jahren unter der 15 %-Grenze bleiben.
- Alternativ: Beginne mit der größeren Sanierung erst ab dem 4. Jahr nach dem Kauf.
Vertrauensschutz für Altfälle
Für Immobilienkäufe vor dem 1.1.2017 gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag Vertrauensschutz. Dann können Schönheitsreparaturen weiterhin aus der 15 %-Grenze ausgenommen werden (BMF-Schreiben vom 20.10.2017, BStBl 2017 I S. 1447).
Beispiel zur Veranschaulichung
Anschaffungskosten Gebäude (2018): 100.000 Euro
- Schönheitsreparaturen 2018: 5.000 Euro (voll abziehbar)
- Sanierungskosten 2019: 5.000 Euro
- Sanierungskosten 2020: 5.100 Euro
Gesamtkosten innerhalb von 3 Jahren: 15.100 Euro → 15 %-Grenze überschritten
Folge: Alle Kosten gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten und dürfen nicht sofort abgezogen, sondern nur über 50 Jahre abgeschrieben werden. Ausnahme: Bei Käufen vor 2017 kann ein Antrag auf Vertrauensschutz gestellt werden.
Schaden nach Erwerb: Sofort abziehbar
Wurde ein Schaden erst nach dem Kauf und durch einen Dritten verursacht, zählen die Reparaturkosten nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbar (BFH-Urteil vom 9.5.2017, IX R 6/16).
Sonderfall: Mieter verstirbt kurz nach Erwerb
Wenn kurz nach dem Kauf ein Mieter verstirbt und eine umfassende Renovierung nötig wird, sind die Aufwendungen nicht sofort abziehbar, wenn die 15 %-Grenze überschritten wird (FG Niedersachsen, Urteil vom 26.9.2017, 12 K 113/16).
Aufwendungen vor dem Kauf zählen nicht mit
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Kosten, die vor dem rechtlichen Eigentumsübergang entstehen, zählen nicht zur 15 %-Grenze (BFH-Beschluss vom 28.4.2020, IX B 121/19).
Wichtig: Netto- statt Bruttowerte zählen
Zur Prüfung der 15 %-Grenze müssen Nettoaufwendungen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt werden. Finanzämter berechnen oft fälschlich mit Bruttobeträgen – das kann die Grenze zu Unrecht überschreiten.
Wie sind Renovierungskosten nach dem Erwerb eines Hauses zu beurteilen?
Wann erhalte ich den Sonderausgabenabzug?
Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Du kannst nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für dich einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Um Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen zu können, brauchst du die Bescheinigung des Riester-Anbieters. Zudem musst du die "Anlage AV" ausfüllen.
Auch wenn du die Bescheinigung deines Anbieters noch nicht erhalten hast, solltest du deine Einkommensteuererklärung abgeben. Im Allgemeinen liegt beim Finanzamt bereits eine elektronische Meldung des Riester-Anbieters vor, sodass das Finanzamt deine Riester-Beiträge berücksichtigen kann.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gutverdienende Sparer.
Den Sonderausgabenabzug musst du in deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, indem du die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt hast. Begünstigt sind nicht deine Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer dein Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn du keine Zulage beantragst, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht möglich, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen. Denk aber daran, stets mindestens den Sockelbetrag zu leisten, und zwar auch für den ggf. nur mittelbar begünstigten Ehegatten.
Bitte beachte auch folgende Hinweise: Der Anbieter deines Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Wie erwähnt musst du die Anlage AV abgeben, wenn du einen Sonderausgabenabzug beantragst. Mit Abgabe der Anlage AV wird für alle (!) übermittelten Altersvorsorgebeiträge der zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht.
Wünschst du insgesamt, also für alle übermittelten Altersvorsorgeverträge, keinen Sonderausgabenabzug, dann gib bitte die Anlage AV nicht ab.
Mehrere Altersvorsorgeverträge
Hast du ausnahmsweise mehrere Altersvorsorgeverträge, wird es richtig kompliziert und du solltest Folgendes beachten:
- Die Altersvorsorgezulage wird nur für zwei dieser Verträge gewährt.
- Für den Sonderausgabenabzug besteht eine solche Begrenzung indes nicht.
- Gibst du die Anlage AV ab, wird für alle übermittelten Altersvorsorgeverträge der Sonderausgabenabzug gewährt, genauer gesagt wird er ermittelt und anschließend nach oben hin begrenzt.
- Willst du nicht für alle Verträge den zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen, nimm bitte Eintragungen in den Zeilen 31 bis 40 vor.
Der Vorteil des Verzichts auf den Sonderausgabenabzug besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem günstigeren Ertragsanteil versteuert werden muss. Zudem können die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge abgezogen werden, sofern noch "Spielraum" besteht. Für die später etwas günstigere Besteuerung darf für den betroffenen Vertrag allerdings keine "Riester-Zulage" gewährt worden sein.
Der Zulageberechtigte kann gegenüber seinem Anbieter erklären, dass er eine steuerliche Berücksichtigung seiner an den Anbieter entrichteten Altersvorsorgebeiträge für den jeweiligen Vertrag bei der Ermittlung der abziehbaren Sonderausgaben nach § 10a des Einkommensteuergesetzes durch die Finanzbehörden nicht beabsichtigt (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung). Liegt dem Anbieter eine entsprechende Erklärung vor, übermittelt er ab dem Folgejahr keine Daten mehr an die Finanzverwaltung.
Wann erhalte ich den Sonderausgabenabzug?
Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?
Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern.
Zu den Pflichtmitgliedern zählen:
- Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst,
- Beamte, Richter und Berufssoldaten,
- Auszubildende,
- Minijobber, die auf eine Befreiung von der Rentenversicherung verzichten (ab 2013),
- Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II,
- Mütter oder Väter während der dreijährigen Elternzeit,
- Studierende, die mit einem Job oder einem Praktikum rentenversicherungspflichtig sind,
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Versorgungsbezüge wegen vollständiger Dienstunfähigkeit beziehen,
- Personen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung betreuen und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind,
- behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
- rentenversicherungspflichtige Selbständige, z.B. Erzieher und Lehrer, Künstler und Publizisten.
Nicht gefördert werden:
- freiwillig Rentenversicherte,
- Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
- Minijobber, die sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Tipp
Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten. Allerdings muss der nur "mittelbar" begünstigte Ehegatte den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.
Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?
Bist du unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
"Unmittelbar zulageberechtigt" sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und daher von der Verminderung des Rentenniveaus betroffen sind. Gleiches gilt für Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung. Ferner seit 2008 Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger.
Gehören beide Ehegatten zum begünstigten Personenkreis, steht jedem von ihnen die Altersvorsorgezulage gesondert zu. Voraussetzung ist, dass jeder einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat und Beiträge leistet. Um die höchstmögliche Zulage zu erhalten, muss jeder Ehegatte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen.
Gehört jedoch nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis, hat der nicht begünstigte Ehegatte (z. B. Hausfrau, Selbständiger) einen abgeleiteten Zulageanspruch, ist also "mittelbar zulageberechtigt". Mit der mittelbaren Zulagebegünstigung wird berücksichtigt, dass auch der andere Ehegatte von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen ist, da er später geringere Hinterbliebenenbezüge erhält. Voraussetzung für die mittelbare Zulagebegünstigung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen Riester-Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen haben und der mittelbar begünstigte Ehegatte mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr in seinen Vertrag einzahlt.
Bist du unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Muss ich die Riester-Zulagen beantragen - auch wenn ich einen Sonderausgabenabzug erhalten will?
Ja. Wer die Zulagen für das laufende Jahr bekommen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten, das ist der so genannte Zinseszinseffekt.
In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht. Du kannst nun einen Dauerzulagenantrag - auch für die Zukunft - stellen. Den Antrag erhältst du vom Anbieter deines Altersvorsorgevertrags. Dabei bevollmächtigst du den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, musst du den Anbieter allerdings informieren.
Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter des Riester-Vertrags gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.
Tipp
Du musst die Zulagen immer beantragen, auch dann, wenn du davon ausgehst, dass du einen Sonderausgabenabzug geltend machen kannst. Ansonsten geht dir ein Teil der Förderung verloren. Denn durch den Sonderausgabenabzug erhältst du nur einen Steuervorteil über die Summe, die über die Riester-Zulagen hinausgeht. So wird die Zusage für dich immer als bereits erhaltene Steuervergünstigung angerechnet.
Dabei ist es egal, ob du die Zulagen erhältst oder nicht. Wenn du jedoch den Dauerzulagenantrag bei deinem Riester-Anbieter abgegeben hast, musst du dir hierzu keine Gedanken machen.
Muss ich die Riester-Zulagen beantragen - auch wenn ich einen Sonderausgabenabzug erhalten will?
Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Wer jährlich einen Mindestbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 835 Euro im Jahr.
Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von deinem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Vorjahreseinkommens) kannst du jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist dein eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den du leisten musst, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gutverdienende Sparer. Den Sonderausgabenabzug musst du in deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, indem du die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt hast. Begünstigt sind nicht deine Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer dein Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn du keine Zulage beantragst, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht ratsam, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.
Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Wie hoch sind die Riester-Zulagen für Kinder?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt, wenn Vater oder Mutter einen Riester-Vertrag abschließt. Diese Zulage beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter.
Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.
Bei geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern steht die Kinderzulage demjenigen zu, der das Kindergeld erhält. Erhalten beide für dasselbe Kind nacheinander Kindergeld, wird die Kinderzulage dem Elternteil gewährt, dem für den ersten Anspruchszeitraum im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt wurde.
Wie hoch sind die Riester-Zulagen für Kinder?
Wer bekommt die Kinderzulage?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden.
Hierzu musst du in deiner Steuererklärung - in der Anlage AV - die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso musst du auch im Zulagenantrag bei deinem Riester-Anbieter angeben, wenn du die Kinderzulage dem Vater übertragen willst. Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält.
Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.
Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Maßgebend ist dabei das Einkommen des Vorjahres. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.
Beispiel
Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2024. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2025 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.
Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner (2 mal 175 Euro).
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008). Zusammen sind das bei zwei Kindern 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2025 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
Wer bekommt die Kinderzulage?
Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?
Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Renten aus einem Riester-Vertrag musst du im Alter voll versteuern, sie sind allerdings durch den Altersentlastungsbetrag begünstigt.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.
Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer, denn es handelt sich hier nicht um Kapitaleinkünfte, sondern um "sonstige Einkünfte". Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Anlagen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.
Wohn-Riester: Komplizierte Versteuerung. Bei Wohn-Riester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst musst du versteuern - mit deinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase", also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohn-Riester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat. Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die schrittweise Besteuerung: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?
Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?
Nein. Du kannst nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:
- Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, dürfen die Rentenzahlungen nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen.
- Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
- Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
- Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
- Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
- Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
- Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
- Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.
Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.
Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?
Was ist Wohn-Riester und wie muss ich dies versteuern?
Zum 1. Januar 2008 trat das Eigenheimrenten-Gesetz in Kraft. Bei der Eigenheimrente werden die Zulagen vom Staat und die eigenen Sparbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Die Förderung kannst du erhalten, sobald dir eine Riester-Förderung zusteht. Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Beamte.
Komplizierte Versteuerung
Allerdings wird bei der Eigenheimrente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst musst du versteuern - mit deinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also, wenn die anderen - "herkömmlichen" Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese als Einnahmen versteuern müssen, erhält auch der Wohn-Riester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern: Zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die schrittweise Besteuerung: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Falls du die Einmalversteuerung gewählt hattest, gilt Folgendes:
Wenn du innerhalb von 20 Jahren nach Beginn der Rentenphase die Selbstnutzung der Wohnimmobilie aufgibst, muss auch der Restbetrag des Auflösungsbetrages von 30 % mit dem individuellen Steuersatz als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Doch aufgepasst: Zu versteuern ist der Rest des Auflösungsbetrages von 30 %
- mit dem eineinhalbfachen Betrag, wenn das steuerschädliche Ereignis in den ersten 10 Jahren nach Beginn der Rentenphase eintritt (diese Strafbesteuerung verstehe, wer will!),
- mit dem einfachen Betrag, wenn das steuerschädliche Ereignis zwischen dem 10. und 20. Jahr nach Beginn der Rentenphase eintritt. Nicht maßgebend ist also der Zeitraum nach Aufgabe der Selbstnutzung.
Was ist Wohn-Riester und wie muss ich dies versteuern?
Woher bekommt man seine Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagennummer?
Damit die relevanten Daten und die Gewährung der Zulagen der jeweiligen Person zugeordnet werden können, erhält jeder Riester-Förderberechtigte eine Riester-Zulagennummer, unter der die gespeicherten Daten im Rahmen des Zulagenkontos verwaltet werden.
Sozialversicherungsnummer = Zulagennummer
Bei Personen, die bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, wird diese als Riester-Zulagennummer verwendet. Jeder der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ist, bekommt eine Sozialversicherungsnummer. Damit wird man beim Rentenversicherungsträger erfasst und bekommt dann später über diese Nummer seine Rente ausgezahlt.
Wenn der Arbeitgeber die Aufnahme einer Beschäftigung (auch Minijob) an die Krankenkasse oder Minijob Zentrale meldet, wird in der Regel eine Sozialversicherungsnummer automatisch dem Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger zugeteilt. In der Regel wird die Rentenversicherungsnummer als Sozialversicherungsnummer in den Sozialversicherungsausweis eingetragen.
Was mache ich, wenn ich keine Sozialversicherungsnummer habe?
Wer noch keine Sozialversicherungsnummer hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, kann die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen.
Beamte, Richter und Berufssoldaten müssen Ihre Zulagennummer beantragen
Beamte, Richter und Berufssoldaten erhalten dagegen ihre Altersversorgung in Form von Altersbezügen durch ihren Dienstherrn. Sie werden daher nicht bei den Rentenversicherungsträgern geführt und bekommen daher auch keine Sozialversicherungsnummer. Daher müssen alle Beamten, die auch vor ihrer Beamtentätigkeit noch keine Sozialversicherungsnummer erhalten hatte (zum Beispiel weil sie noch nie als Angestellter gearbeitet haben), eine Riester-Zulagennummer beantragen.
Für die Beantragung einer Zulagennummer bzw. für die Einverständniserklärung hält der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit.
Woher bekommt man seine Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagennummer?
Lohnt sich die Riester-Förderung während der Elternzeit?
Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben - und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
- Aufgrund der Rentenversicherungspflicht hat der nicht berufstätige Elternteil Anspruch auf die Riester-Förderung und ist sogar "unmittelbar" zulageberechtigt. Vorausgesetzt, es besteht ein eigener Riester-Vertrag.
- Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind sowie bei höherem Einkommen ggf. aus einem ergänzenden Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro.
- Um die volle Zulage zu bekommen, muss ein Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens abzgl. Zulagen-anspruch, höchstens 2.100 Euro abzgl. Zulagenanspruch, in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, mindestens jedoch der Sockelbetrag von 60 Euro . Bei einem Kind muss die Mutter also maximal 1.625 Euro (2.100 Euro ./. 175 Euro ./. 300 Euro) einzahlen.
Die Kindererziehungszeit beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Hingegen genügt es für die Riester-Förderung, dass die Voraussetzungen in lediglich einem Monat im Jahr vorliegen. Wird beispielsweise das Kind im November geboren, beginnt die Kindererziehungszeit am 1. Dezember. Doch für die Riester-Förderung besteht der Anspruch für das ganze Jahr.
Was passiert mit der Kindererziehungszeit, die wegen der Geburt eines weiteren Kindes nicht genutzt werden kann? Hier gibt es eine sehr erfreuliche Lösung: Wird innerhalb der Kindererziehungszeit von 36 Monaten ein weiteres Kind geboren, verlängert sich die Kindererziehungszeit für dieses Kind um die Anzahl an Kalendermonaten der gleichzeitigen Erziehung. Die nicht genutzten Monate Erziehungszeit für das erste Kind werden beim zweiten Kind "drangehängt". Gleiches gilt bei Mehrlingsgeburten: Hier wird die Kindererziehungszeit doppelt oder dreifach berücksichtigt.
Zum Mindestbeitrag:
War die junge Mutter im Jahr vor der Geburt des Kindes berufstätig, wird das Einkommen des Vorjahres zugrunde gelegt, auch wenn im ersten Erziehungsjahr keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielt werden. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 % des Vorjahresverdienstes in den Riester-Vertrag eingezahlt werde, höchstens 2.100 Euro, jeweils abzüglich Zulagenanspruch. Im zweiten und dritten Jahr der Kindererziehung wird dann der Sockelbetrag von 60 Euro als Eigenbetrag ausreichend sein, sofern im Vorjahr keine Beschäftigung ausgeübt wurde. Hat die junge Mutter im Jahr vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, so genügt ebenfalls der Sockelbetrag von 60 Euro. Nimmt die Mutter während der Kindererziehungszeit oder nach dem dritten Jahr wieder eine Beschäftigung auf, so muss sie im ersten Jahr der Beschäftigung nur den Sockelbetrag einzahlen, weil dann das "Null-Einkommen" des Vorjahres zugrunde gelegt wird.
Steuererklaerung-Polizei.de
Zu klären ist noch, ob das Elterngeld als eigenes Einkommen gilt und deshalb Grundlage für den Mindestbeitrag sind. Nein, nach Auskunft des Bundesfinanzministerium stellt das Elterngeld keine maßgebende Einnahme dar und bleibt daher im Rahmen der Mindesteigenbeitragsberechnung außer Betracht (BMF-Schreiben vom 14.11.2007, IV C 8-S 2492/07/0004).
Lohnt sich die Riester-Förderung während der Elternzeit?
Wer ist Mitglied einer Alterskasse?
Die Alterskasse für den Gartenbau ist Träger der gesetzlichen Alterssicherung der Landwirte und Gärtner. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherte der Alterskasse sind kraft Gesetzes Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben, deren Unternehmen auf Bodenbewirtschaftung beruht und eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Darüber hinaus versichert sind die Ehegatten und die mitarbeitenden Familienangehörigen dieser Unternehmer.
Die Alterssicherung der Landwirte ist eine berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige. Gärtnerische Unternehmen mit Urproduktion zählen zur Landwirtschaft.
Bundesweit zuständig für die Alterssicherung der Gärtnerinnen und Gärtner ist die Alterskasse für den Gartenbau in Kassel.
Wenn du Mitglied einer Alterskasse bist, musst du deine Mitgliedsnummer für die Beantragung der Altersvorsorgezulage im Rahmen der Riester-Rente angeben.
Wer ist Mitglied einer Alterskasse?