Feldhilfen
In bestimmten Fällen kannst du eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Wenn du diese Pauschale nutzt, darfst du keine weiteren Betriebsausgaben ansetzen. Ergänzende Angaben zu Rücklagen oder stillen Reserven sind dann ebenfalls nicht erforderlich.
Anstelle der nachgewiesenen Betriebsausgaben kannst du in folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen:
Steuererklaerung-Polizei.de: Liegen deine Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit unter 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) bzw. 840 Euro (Ehrenamtspauschale), kannst du in der Regel auf einen Eintrag verzichten. Nur bei höheren Einnahmen trägst du die Einnahmen als Betriebseinnahmen und den entsprechenden Freibetrag als Betriebsausgabenpauschale ein.
Hier wird die Summe der Aufwendungen für Wareneinkäufe ausgewiesen. Dazu gehören unter anderem:
Alle Angaben sind hier netto einzutragen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind unter "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Gezahlte Vorsteuerbeträge" anzugeben.
Gib hier Aufwendungen für Dienstleistungen an, die in unmittelbarem Fertigungszusammenhang anfallen und von Fremdunternehmen erbracht wurden, beispielsweise
Trage hier bitte die Personalkosten für Gehälter, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Deiner Mitarbeiter ein.
Hierzu rechnen sämtliche Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen einschließlich der gezahlten Lohnsteuer und anderer Personalkosten, z. B. Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Summe der allgemeinen Betriebsausgaben wird zur Ermittlung der Summe der Betriebsausgaben der Übersichtsseite "Betriebsausgaben" übertragen.