Feldhilfe:
Wir beantragen als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge.
Wähle "ja", wenn der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag auf dich als Stief- oder Großelternteil übertragen werden sollen.
Voraussetzungen für die Übertragung:
- Du hast das Kind in deinen Haushalt aufgenommen oder
- Du leistest tatsächlich Unterhalt für das Kind oder Enkelkind.
Zusätzlich müssen die leiblichen Eltern der Übertragung zustimmen. Reiche hierfür bitte die „Anlage K“ mit der Steuererklärung ein.