Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


(2025) Wenn du das Arbeitszimmer für zwei Einkunftsarten nutzt!

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wenn du das Arbeitszimmer für zwei Einkunftsarten nutzt!

Die Aufteilung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale auf verschiedene Tätigkeiten ist erlaubt, wenn du mehrere berufliche Tätigkeiten parallel ausübst und das Arbeitszimmer den Dreh- und Angelpunkt für alle Aktivitäten bildet. Sollte der zentrale Punkt einiger Tätigkeiten außerhalb des Arbeitszimmers liegen, kannst du die Kosten anteilig für diese Tätigkeiten abziehen.

Es ist jedoch auch möglich, alle Aufwendungen einer einzelnen Tätigkeit zuzuordnen, wenn du auf eine detaillierte Aufteilung verzichten. Beachte dabei, dass die Jahrespauschale nicht je nach Anzahl der im Arbeitszimmer ausgeübten Tätigkeiten erhöht wird.

Zum Beispiel: Wenn du dein Arbeitszimmer zu 60 % für eine nichtselbständige Tätigkeit und zu 40 % für eine gewerbliche Nebentätigkeit nutzt und der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Aktivitäten sich im Arbeitszimmer befindet, kannst du die Jahrespauschale entsprechend aufteilen. In diesem Fall würden 60 % (756 Euro) als Werbungskosten und 40 % (504 Euro) als Betriebsausgaben abgezogen. Du hast auch die Möglichkeit, die Jahrespauschale insgesamt für eine der beiden Tätigkeiten geltend zu machen, um die Abwicklung zu vereinfachen.