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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie kann der Kinderfreibetrag für ein Enkel- oder Stiefkind übertragen werden?

Haben Großeltern oder Stiefeltern das Kind in ihren Haushalt aufgenommen, können der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag auf sie übertragen werden.

Eine Übertragung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, wenn das Kind nicht im Haushalt der Großeltern lebt, diese aber tatsächlich Unterhalt für das Enkelkind leisten.

Voraussetzung für die Übertragung ist die Zustimmung eines Elternteils beziehungsweise bei zusammen veranlagten Eltern die Zustimmung beider Elternteile.

Die Zustimmung erfolgt mit der Anlage K zur Steuererklärung.

Die Zustimmung kann für künftige Jahre widerrufen werden, jedoch nicht rückwirkend für bereits vergangene Kalenderjahre.