Den Ausbildungsfreibetrag erhältst Du auch, wenn Dein Kind im Internat untergebracht ist. Werden Ihr als Elternpaar nicht zusammen veranlagt, steht Dir und Deinem Partner jeweils der halbe Ausbildungsfreibetrag zu. Diese Aufteilung kann jedoch auf gemeinsamen Antrag der Eltern (in der Anlage Kind) geändert werden.