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(2025) Was bedeutet die Drei-Monats-Frist?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was bedeutet die Drei-Monats-Frist?

Was bedeutet die Drei-Monats-Frist?

Wenn du wegen deines Jobs vorübergehend an einem anderen Ort wohnst (doppelte Haushaltsführung), entstehen dir dort zusätzliche Verpflegungskosten – z. B. weil du dich mittags oder abends selbst versorgen musst.

Für diese Mehrkosten kannst du pauschal einen sogenannten Verpflegungsmehraufwand geltend machen – allerdings nur für die ersten drei Monate ab Bezug der Zweitwohnung.

Das ist die sogenannte Drei-Monats-Frist.

Beispiel:

Du beziehst am 1. März 2025 eine Zweitwohnung in Berlin wegen einer neuen Stelle.
Dann kannst du vom 1. März bis 31. Mai 2025 Verpflegungspauschalen geltend machen:

  • 28 Euro pro Tag für jeden vollen Abwesenheitstag
  • 14 Euro bei An- oder Abreise

Ab dem 1. Juni 2025 endet der Anspruch auf diese Pauschalen – es sei denn, die Frist beginnt aus bestimmten Gründen erneut.

Wann beginnt die Frist erneut?

Die Drei-Monats-Frist beginnt neu, wenn:

  • du deine Zweitwohnung wechselst (z. B. durch Umzug am Arbeitsort), oder
  • du deine auswärtige Tätigkeit mindestens 4 Wochen unterbrichst – z. B. durch:
    • Urlaub
    • Krankheit
    • Elternzeit
    • betriebsbedingte Pausen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG, BFH-Urteil: vom 28.02.2013, VI R 90/10

Wichtig:
  • Die Frist gilt pro Einsatzort bzw. Zweitwohnung.
  • Bei mehreren Unterbrechungen kann sie mehrfach neu beginnen.
  • Die Pauschalen gelten maximal drei Monate am Stück, selbst bei längerer Tätigkeit.