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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn du mehrere Arbeitgeber hast, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, hast du auch mehrere Abrechnungen erhalten. Klicke in diesem Fall auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann kannst du in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in deiner Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen kannst du eine Beschäftigung auch wieder aus deiner Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis?

Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall kannst du für deinen Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, für den du dem Arbeitgeber deine Zustimmung zum Lohnsteuerabzug gegeben bzw. deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) freigegeben hast, musst du die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.