Wenn du mehrere Arbeitgeber hast, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, hast du auch mehrere Abrechnungen erhalten. Klicke in diesem Fall auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann kannst du in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in deiner Steuererklärung übersichtlich.
Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen kannst du eine Beschäftigung auch wieder aus deiner Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen
Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall kannst du für deinen Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.