Neben den Fahrtkosten, den Übernachtungs- und Verpflegungspauschbeträgen kannst du auch weitere Kosten absetzen, die dir im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:
Für viele Reisenebenkosten gibt es keine Belege. Du kannst diese trotzdem in deiner Steuererklärung geltend machen. Fertige dafür einen Eigenbeleg mit Ort, Tag, Art und Betrag der Aufwendung an und reiche diesen ein.
Solltest du den genauen Betrag eines Postens nicht kennen, schätze diesen. Viele Finanzämter erkennen einen geschätzten Betrag in plausibler Höhe an.