Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?
Wenn du im Laufe eines Steuerjahres deinen Wohnort aufgrund eines Umzugs gewechselt hast, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke zur deiner ersten Tätigkeitsstätte.
In diesem Fall musst du bei Steuererklaerung-Polizei.de zwei erste Tätigkeitsstätten erfassen, um die korrekten Wegstrecken einzugeben, z.B.:
"Tätigkeitsstätte, Anschrift alter Wohnort"
Entfernung 25 km, 112 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
"Tätigkeitsstätte, Anschrift neuer Wohnort"
Entfernung 15 km, 118 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
Tipp
Vergiss nicht, eventuell auch die Umzugskosten in deiner Steuererklärung geltend zu machen!
Rechner
Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
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