Wird der Arbeitsweg mit dem Flugzeug zurückgelegt, musst du für die Berechnung der Fahrtkosten wie folgt vorgehen:
Du wohnst in Bonn und arbeitest in Berlin. Von deiner Wohnung zum Bonner Flughafen sind es 9 Kilometer und vom Berliner Flughafen zu deinem Arbeitgeber 6 Kilometer. Du kannst folglich 15 Kilometer im Rahmen der Entfernungspauschale für 230 Tage ansetzen.
Zusätzlich zahlst du pro Tag für dein Flugticket 66 Euro.
Insgesamt entstehen dir dann an 230 Tagen 1.035 Euro im Rahmen der Entfernungspauschale plus 15.180 Euro für die Flugtickets.