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(2025) Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?

Ja, du kannst Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen, wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld oder die entsprechenden Freibeträge hast. Voraussetzung ist, dass das Kind bedürftig ist, also nur geringes oder kein eigenes Einkommen hat. Ab einem eigenen Einkommen von mehr als 624 Euro im Jahr wird der abzugsfähige Betrag gekürzt.

Kein Anspruch auf Kindergeld

Unterhaltsleistungen können nur für Monate geltend gemacht werden, in denen kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Dies gilt auch, wenn sich das Kind in einer Erstausbildung befindet, sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wird.

Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen 2025

Der abzugsfähige Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen im Jahr 2025 beträgt 12.096 Euro. Einkünfte und Bezüge des Kindes, die diesen Betrag übersteigen, mindern die abziehbaren Unterhaltsleistungen.