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(2025) Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen du als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von dir (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machst, kannst du die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.

Bitte vergiss nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.