Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken bei einem Arbeitgeberwechsel ein?
Wenn du im Laufe eines Steuerjahres deinen Arbeitgeber gewechselt hast, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke und damit die Höhe der Pendlerpauschale.
Hast du während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt, kannst du einfach mehrere erste Tätigkeitsstätten erfassen:
"Erste Tätigkeitsstätte alter Arbeitgeber"
- Entfernung 30 km, 80 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
"Erste Tätigkeitsstätte neuer Arbeitgeber"
- Entfernung 15 km, 150 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
Rechner
- Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
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