Wenn du die Werbungskosten nicht einzeln geltend machst, berücksichtigt das Finanzamt - und auch Steuererklaerung-Polizei.de - automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Liegen die geltend gemachten Kosten unter dem Pauschbetrag, wird ebenfalls der Pauschbetrag berücksichtigt.