Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Höhe der Einnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Höhe der Einnahmen

Hast Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Übungsleiter erhalten, gib die Höhe der Einnahmen an. Beträge bis 3.000 Euro sind nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.

Hinweis: Wenn Du Beträge über 3.000 Euro angibst, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in Deine Steuererklärung übernommen.