Feldhilfe:
(2024)
Höhe der Einnahmen
Hast Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Übungsleiter erhalten, gib die Höhe der Einnahmen an. Beträge bis 3.000 Euro sind nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.
Hinweis: Wenn Du Beträge über 3.000 Euro angibst, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in Deine Steuererklärung übernommen.