Feldhilfe:
(2024)
Hast du 2024 sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten?
Wähle hier "ja" aus, wenn du sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten hast.
Hierunter fallen u. a.
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Mitglieder von kommunalen Gremien: Ratsmitglieder, Ortsvorsteher oder Beiratsmitglieder können Aufwandsentschädigungen erhalten, die bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind.
- Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen, die an Personen gezahlt werden, die einen Freiwilligendienst (FSJ oder vergleichbare Dienste) ableisten.