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Feldhilfe: (2024) Hattest du Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hattest du Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit?

Wähle "ja", wenn Du Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen willst.

Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bzw. - wie es korrekt heißt - erster Tätigkeitsstätte pauschaliert.

Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gelangen.

Wichtig: Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen besonders stark. Bereits ab einer einfachen Wegstrecke zum Beschäftigungsort von 18 Kilometern wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten, wenn die Arbeitsstätte an 230 Tagen aufgesucht wird.