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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Wurde ein eigener Raum überwiegend beruflich als Arbeitszimmer genutzt?

Wenn du dein Arbeitszimmer zu mindestens 90% beruflich nutzt, wähle "ja" aus.

Wenn du beruflich so gut wie ausschließlich von zuhause aus arbeitest, kannst du deine Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten abziehen. Die Voraussetzungen für den Steuerabzug in der Steuererklärung sind streng.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein (separater) Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und hauptsächlich der Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer oder verwaltungstechnischer beziehungsweise organisatorischer Arbeiten dient (BFH, Az. VI R 70/01 und XI R 89/00).

Wichtig: Dabei muss sichergestellt werden, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist.

Hinweis: Eine Arbeitsecke innerhalb des Wohnzimmers oder in einem anderen Raum wird nicht als Arbeitszimmer anerkannt. Dann kann aber die Homeoffice-Pauschale mit der 6-Euro-Tagespauschale beantragt werden.