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Feldhilfe: (2024) Kontoführungsgebühren

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt.

Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Du kannst den Betrag also auch dann absetzen, wenn du erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag darfst du auch dann geltend machen, wenn dir der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit deinem Gehalt versteuert.

Wichtig: Solltest du ein kostenloses Konto haben, für das auch keine Kontoführungsgebühren anfallen, dann kannst du leider keine pauschalen Kosten geltend machen.