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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Arbeitnehmerbeiträge zu Pflegeversicherung laut Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben kannst du bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.