Feldhilfe:
(2024)
War der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig?
Wähle "ja" aus, wenn der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig war.
Wenn Dir außerdem kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, kannst Du ohne Zustimmung des anderen Elternteils den vollen Kinder- und Betreuungsfreibetrag beanspruchen. Der andere Elternteil erhält für dieses Kind keine Freibeträge.