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Feldhilfe: (2024) maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Gib hier das Kalenderjahr (Format JJJJ) an, in dem du erstmalig Versorgungsbezüge erhalten hast.

Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrunde gelegt.