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Feldhilfe: (2024) Übte <%0500107%> andere Erwerbstätigkeiten aus?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Übte <%0500107%> andere Erwerbstätigkeiten aus?

Wähle "Ja", wenn Dein Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums eine Erwerbstätigkeit ausübte.

Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.