Feldhilfe:
(2024)
War <%0500107%> im Rahmen der Berufsausbildung auswärtig untergebracht?
Wähle "ja", wenn dein volljähriges Kind auswärtig untergebracht war, d.h. wenn es außerhalb des elterlichen Haushalts in einer eigenen Wohnung oder in eigenen Räumen lebt.
Für jedes volljährige Kind, für das dir ein Kinderfreibetrag zusteht, kannst du auch einen Ausbildungsfreibetrag beantragen, solange sich das Kind in einer Ausbildung befindet.
Der Ausbildungsfreibetrag wird nur dann gewährt, wenn das Kind
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- sich in einer Berufsausbildung befindet und
- außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht ist.