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Feldhilfe: (2024) Eigentümer des Objekts

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Eigentümer des Objekts

Wähle hier bitte aus, wem die Immobilie gehört.

Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner, kannst du angeben, in welchem Verhältnis das Eigentum zwischen den Partnern aufgeteilt ist. In der Regel beträgt jeder Anteil 50%.