Feldhilfe:
(2024)
Betrag
Gib die Höhe der Aufwendungen an.
Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:
- Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
- Schuldzinsen für Bauspardarlehen
- Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
- Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen;
- Erbbauzinsen
- Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Du bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchst
- Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen, die Du als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen musst
- Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate.