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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Hast du den Gewerbebetrieb aufgegeben und einen Veräußerungsgewinn erzielt?

Wähle "ja", wenn du deinen Gewerbebetrieb aufgegeben und dabei einen Veräußerungsgewinn erzielt hast.

Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in deiner Nähe.

Worum geht es hier?

Falls du deinen Gewerbebetrieb beendet und dabei Betriebsvermögen verkauft hast, könnte ein Veräußerungsgewinn entstanden sein. In der Anlage G wird dieser Veräußerungsgewinn erfasst, unabhängig davon, ob er teilweise steuerfrei ist oder vollständig besteuert wird.

Was ist ein Veräußerungsgewinn?

Wenn du deinen Gewerbebetrieb beendest und beim Verkauf von Betriebsvermögen – wie Maschinen, Fahrzeugen oder Grundstücken – einen höheren Erlös als deren Buchwert erzielst, spricht man von einem Veräußerungsgewinn. Der Buchwert entspricht dem Wert, den diese Güter in der Buchhaltung zum Zeitpunkt des Verkaufs haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du zusätzlich einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG auf diesen Veräußerungsgewinn anwenden, um deine Steuerlast zu senken. Dieser Freibetrag richtet sich vor allem an ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb nach vielen Jahren aufgeben.

Wann solltest du hier Angaben machen?
  • Wenn du deinen Gewerbebetrieb beendet hast.
  • Wenn du durch den Verkauf von Betriebsvermögen einen Gewinn erzielt hast.
Woher bekommst du die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsgewinns findest du in deinen Verkaufsunterlagen oder bei Bedarf in der Gewinnermittlung, die du bei der Betriebsaufgabe erstellt hast.

Hinweis: Wende dich bei Fragen für eine individuelle Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.