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Feldhilfe: (2024) Gewerbliche Einkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Gewerbliche Einkünfte

Wähle die Art der gewerblichen Einkünfte, die du erzielt hast:

  1. Einzelunternehmer
    Wähle „Einzelunternehmer“, wenn du deinen Betrieb allein führst.
  2. Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde
    Falls sich dein Betrieb in einer anderen Gemeinde als dein Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. In diesem Fall musst du dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
  3. Mitunternehmer
    Wähle „Mitunternehmer“, wenn du gemeinsam mit mindestens einem Partner Inhaber, Pächter oder Nutznießer eines Betriebs bist.
  4. Mitunternehmer von geringer Bedeutung
    Z. B. bei einer gemeinsam betriebenen Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus. Seit 2021 ist hier keine gesonderte Feststellungserklärung mehr notwendig.