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Feldhilfe: (2024) Angaben zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Angaben zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Wenn du die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) bereits mit einem anderen Programm erstellt und elektronisch übermittelt hast, wähle "Die EÜR wurde bereits erstellt".

Möchtest du die Anlage EÜR mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellen, wähle "Die EÜR soll mittels formularbasierter Eingabe erfolgen".

Hinweis: Solltest du deiner Verpflichtung zur Abgabe der "Anlage EÜR" nicht nachkommen, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Ein Verspätungszuschlag darf jedoch nicht erhoben werden, da die "Anlage EÜR" nicht als Teil der Steuererklärung gilt (OFD Rheinland vom 21.2.2006, S 2500-1000-St 1).