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Feldhilfe: (2024) Hast du den Gewerbebetrieb aufgegeben und einen Veräußerungsverlust erlitten?

Wähle "ja", wenn du deinen Gewerbebetrieb aufgegeben und dabei einen Veräußerungsverlust erlitten hast.

Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in deiner Nähe.

Worum geht es hier?

Falls du deinen Gewerbebetrieb beendet und dabei einen Verlust durch den Verkauf des Betriebsvermögens (z. B. Maschinen, Grundstücke) erlitten hast, wird dies als Veräußerungsverlust bezeichnet. Dieser Verlust kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Was ist ein Veräußerungsverlust?

Wenn du deinen Gewerbebetrieb beendest und beim Verkauf von Betriebsvermögen – wie Maschinen, Fahrzeugen oder Grundstücken – weniger erzielst als deren Buchwert, spricht man von einem Veräußerungsverlust. Der Buchwert entspricht dem Wert, den diese Güter in der Buchhaltung zum Zeitpunkt des Verkaufs haben.

Wann solltest du hier Angaben machen?
  • Wenn du deinen Gewerbebetrieb aufgegeben hast.
  • Wenn beim Verkauf von Betriebsvermögen ein Verlust entstanden ist.
Woher bekommst du die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsverlusts kannst du deiner Gewinnermittlung oder den Verkaufsunterlagen entnehmen, die bei der Betriebsaufgabe erstellt wurden.