Feldhilfe:
(2024)
Hast du Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert?
Wähle "ja", wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei einen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust erzielt hast.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in deiner Nähe.
Worum geht es hier?
Falls du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder AG) verkauft hast, kann dabei ein Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust entstanden sein. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung solcher Anteile werden in der Steuererklärung nach § 17 EStG gesondert erfasst, wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt warst.
Was sind Veräußerungsgewinne und -verluste nach § 17 EStG?
Ein Veräußerungsgewinn entsteht, wenn der Verkaufserlös deiner Anteile an der Kapitalgesellschaft über den Anschaffungskosten liegt. Umgekehrt entsteht ein Veräußerungsverlust, wenn der Verkaufserlös unter den Anschaffungskosten liegt. Gewinne und Verluste aus solchen Verkäufen unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen.
Wann solltest du hier Angaben machen?
- Wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert hast.
- Wenn durch den Verkauf ein Veräußerungsgewinn oder -verlust entstanden ist.
Woher bekommst du die Informationen?
Die Höhe des Veräußerungsgewinns oder -verlusts findest du in deinen Verkaufsunterlagen oder bei Bedarf in einer Gewinnermittlung, die den Verkauf der Anteile an der Kapitalgesellschaft dokumentiert.