Feldhilfe:
(2024)
Identifikationsnummer
Trage hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer der unterstützten Person ein.
Die Pflicht zur Angabe der Steuer-ID gilt nur, wenn die unterstützte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Für Unterstützungsleistungen an Personen im Ausland gelten andere Nachweispflichten, die jedoch keine Identifikationsnummer umfassen.
Verpflichtung zur Mitteilung
Die unterstützte Person ist gesetzlich verpflichtet, dir die Steuer-ID mitzuteilen. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit einer korrekten steuerlichen Zuordnung (§ 139b Abs. 2 AO).
Vorgehen bei verweigerter Mitteilung
Teilt die unterstützte Person dir die Identifikationsnummer nicht mit, fordere sie erneut zur Herausgabe auf und weise auf die gesetzliche Pflicht sowie mögliche steuerliche Nachteile hin. Sollte dies erfolglos bleiben, kannst du die Steuer-ID beim Finanzamt beantragen, sofern du ein berechtigtes Interesse (z. B. Unterhaltsnachweise) vorlegst. Beachte jedoch, dass das Finanzamt die Herausgabe aus Datenschutzgründen ablehnen kann.
Die Steuer-ID ist ein unverzichtbarer Bestandteil deiner Steuererklärung, wenn sich der unterstützte Haushalt in Deutschland befindet. Sie ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und korrekte steuerliche Verarbeitung.