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Feldhilfe: (2024) Durchschnittliches Vermögen 2024

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Durchschnittliches Vermögen 2024

Gib hier die durchschnittliche Höhe des Vermögens an, das der unterstützten Person zur Verfügung stand.

Steuerlich ist ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen nur möglich, wenn die unterstützte Person über kein oder nur ein geringes Vermögen verfügt. Ein Vermögen von mehr als 15.500 Euro führt dazu, dass das Finanzamt Unterhaltsaufwendungen nicht anerkennt.

Die unterstützte Person muss in diesem Fall zuerst ihr Vermögen verwerten. Erst danach gilt sie als bedürftig. Ein angemessenes Haus plus Grundstück wird bei der Berechnung des Vermögens allerdings nicht berücksichtigt.