Feldhilfe:
(2024)
- davon per Sammelbeförderung (unentgeltlich oder verbilligt) zurückgelegt
Gib hier die Anzahl der Kilometer an, die du auf dem Weg zur Arbeitsstätte im Rahmen einer sogenannten Sammelbeförderung unentgeltlich oder verbilligt zurückgelegt hast.
Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Beförderung mehrerer Arbeitnehmer organisiert und veranlasst. Sie darf nicht in die Entscheidungsbefugnis des Arbeitnehmers fallen.
Eine freiwillige Fahrgemeinschaft ist keine steuerfreie Sammelbeförderung.
Wichtiger Hinweis: Bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung kannst du seit 2004 keine Entfernungspauschale mehr geltend machen. Das bedeutet, wenn du hier eine Eintragung machst, wird die Entfernungspauschale für diese Teilstrecke nicht angerechnet.
Beispiel: Die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer, die du vollständig per Sammelbeförderung zurücklegst. Dann trägst du in dieses Feld ebenfalls 10 Kilometer ein. Die Entfernungspauschale würde dann 0,00 Euro betragen.
Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu deinen Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauschale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.