Feldhilfe:
(2024)
Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung
Wenn du vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen hast (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn du das Essen nicht gegessen hast.
- Frühstück: 5,60 Euro (20 % von 28 Euro)
- Mittag- oder Abendessen: je 11,20 Euro (40 %)
- Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
- Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
- Wenn du einen Teil des Essens selbst bezahlt hast, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.
Tipp: Bewahre Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).