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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Wenn du vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen hast (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn du das Essen nicht gegessen hast.

  • Frühstück: 5,60  Euro (20 % von 28 Euro)
  • Mittag- oder Abendessen: je 11,20  Euro (40 %)
  • Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
  • Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
  • Wenn du einen Teil des Essens selbst bezahlt hast, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.

Tipp: Bewahre Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).