Machst du erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, füge deiner Einkommenssteuererklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Füge bitte die Anlage U bei.