Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen

Gib hier die Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung) Deines Kindes ein.

Diese Beiträge werden bei Dir als Sonderausgaben berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Du die Beiträge in Deiner Steuererklärung berücksichtigst, kann Dein Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben. Nach Möglichkeit solltest Du nachweisen können, dass Du die Beiträge auch tatsächlich gezahlt hast. Bewahre also einen Zahlungsbeleg oder einen Beleg über die Erstattung der Versicherungskosten an Dein Kind auf.