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Feldhilfe: (2024) Hast du Kinder?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hast du Kinder?

Wähle "ja", wenn du Kinder hast, die steuerlich zu berücksichtigen sind, weil du entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst.

Kriterien für steuerlich zu berücksichtigende Kinder:

  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren)
  • Volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich beispielsweise in Ausbildung (Schule, Studium, Berufsausbildung) befinden oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
  • Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten

Hinweis: Ein volljähriges Kind muss nicht dauerhaft in deinem Haushalt leben, um berücksichtigt zu werden. Es reicht aus, wenn eine familiäre Bindung besteht, du die Verantwortung trägst und das Kind regelmäßig in die elterliche Wohnung zurückkehrt (z. B. bei Kindern, die auswärts studieren). Ein behindertes Kind, das in einem Heim lebt, zählt ebenfalls, wenn es gelegentlich nach Hause kommt.

Besonderheit bei volljährigen Kindern: Falls du für ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast, kannst du deine finanzielle Unterstützung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend machen (2024: 982 Euro monatlich). Diese Angaben machst du im Bereich Außergewöhnliche Belastungen (Unterhalt an bedürftige Personen).