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Feldhilfe: (2024) Dauernd getrennt lebend seit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Dauernd getrennt lebend seit

Gib hier den genauen Tag an, an dem Du Dich von Deinem Partner getrennt hast.

In dem Jahr, in dem das dauernde Getrenntleben beginnt, kann noch gewählt werden, ob man einzeln oder zusammen veranlagt werden will. Lebt man jedoch seit dem Vorjahr dauernd getrennt, wird automatisch die Einzelveranlagung durchgeführt. In diesem Fall gilt der Grundtarif und der Splittingtarif ist nicht mehr möglich.

Gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr: Im Jahr der Trennung kannst Du eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, sofern Du an mindestens einem Tag dieses Jahres nicht dauernd getrennt gelebt hast. Eine Einzelveranlagung erfolgt zwingend ab dem Folgejahr.

Wichtige Ausnahme: Wenn das Trennungsdatum genau am 1.1.2024 liegt, ist eine Zusammenveranlagung für 2024 nicht möglich, da in diesem Fall ab dem ersten Tag des Jahres eine dauernde Trennung vorliegt. In diesem Fall werden keine Angaben zum Partner mehr abgefragt, und Du wirst einzeln veranlagt.