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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Hast du Beiträge für die Kranken-/Pflegeversicherung anderer Personen bezahlt?

Wähle Ja, wenn du Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet hast.

"Andere Personen" sind beispielsweise:

  • Kinder, für die du kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag hast
  • eingetragene/r Lebenspartner/in

Wichtig: Hast du Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.