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Feldhilfe: (2024) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Die Zuschüsse haben Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.