Feldhilfe:
(2024)
Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Die Zuschüsse hast du bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.